VRA Gruppe - R.Alms & D.Pienschke Assekuranz Makler GmbH


Guten Service zu bieten ist selbstverständlich!!!

Lexikon - Grobe Fahrlässigkeit (Haftpflicht)

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  

Grobe Fahrlässigkeit (Haftpflicht)

In der allgemeinen Haftpflichtversicherung bedeutet die grob fahrlässige Schadensverursachung nicht die Versagung des Versicherungsschutzes. Erst die vorsätzliche Herbeiführung eines Schadens führt zur Leistungsfreiheit des Haftpflichtversicherers. Für die Frage der Haftung des Versicherten kann es durchaus von Bedeutung sein, ob grobe oder leichte Fahrlässigkeit vorgelegen hat.

siehe: VVG-Reform

Grobe Fahrlässigkeit

© Versicherungsbote.de

Kontakt
R.Alms & D.Pienschke Assekuranz Makler GmbH
Grellstraße 63
10409 Berlin
mehr...