Versicherungsschutz humanitärer Auslandseinsätze
Der Versicherer leistet im Falle bei Einsatz der versicherten Person
- humanitären Hilfeleistung der Bundeswehr,
- friedenserhaltenden Maßnahme der Bundeswehr,
- friedenskonsolidierenden/friedenssichernden Maßnahme der Bundeswehr
im Rahmen eines UN- oder NATO-Einsatzes während eines Aufenthalts
außerhalb der BundesrepublikDeutschland,
- Tätigkeit für humanitäre Hilfsorganisationen während eines Aufenthalts
außerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
Versicherungsschutz humanitärer Auslandseinsatz