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Lexikon - Übergangshilfe

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Übergangshilfe

Unter Übergangshilfe versteht man gewöhnlich eine Kapitalleistung, die vom Versicherer bei erstmaliger Anerkennung der Berufsunfähigkeit erbracht wird. Diese Leistung könnte beispielsweise dafür verwendet werden, erforderliche Haus- oder Wohnungsumbauten zu finanzieren.
siehe:Berufsunfähigkeitsversicherung

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