Innerhalb verschiedener Versicherungssparten (Privathaftpflicht, Schwere-Krankheiten-Versicherung, Sterbegeldversicherung...) ist es möglich, die leiblichen Kinder, Adoptivkinder oder Stiefkinder ohne
mehr...Wird diese Leistung laut Versicherungsvertrag garantiert, so sind minderjährige Kinder und Adoptivkinder der versicherten Person oder des Ehepartners bis zur Vollendung ihres 18. Lebensjahres automatisch
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