VRA Gruppe - R.Alms & D.Pienschke Assekuranz Makler GmbH


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  • Bei Tagegeldern und im Todesfall ist der Versicherer verpflichtet, innerhalb eines Monates zu zahlen.

  • Bei Invaliditätsleistungen hat der Versicherer drei Monate Zeit gegenüber dem Versicherten zu erklären, ob und in welcher Höhe er die Entschädigungspflicht anerkennt.

  • Die Frist beginnt mit der Zustellung der vollständigen Unterlagen, die der Versicherte beizubringen hat.

Kontakt
R.Alms & D.Pienschke Assekuranz Makler GmbH
Grellstraße 63
10409 Berlin
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