Der Besuch beim Zahnarzt kann sehr teuer werden. Bei Wurzelbehandlungen wird von den Gesetzlichen Kassen nicht jede Leistung in vollem Umfang übernommen. Mit Nachbehandlung und Zahnersatz können schnell Kosten in Höhe von 300 Euro und mehr entstehen.
Zahnersatz wird in der Gesetzlichen KV nur noch als Pauschale geleistet. Die Gesetzlichen Krankenkassen finanzieren
keine:
- Gold- und Keramik-Inlays
- Verblendungen aus Keramik
- Implantate
Privat sind hingegen - je nach Tarif -
60 bis 90 Prozent der Zahnersatzkosten versicherbar.
Nach AVB MB/KK94 sind folgende Leistungen Bestandteil der Versicherung:
- Arzthonorare Zahnarzt (GOZ)
- Heil- und Kostenplan
- Einlagefüllungen (Inlays)
- Zahnersatzkosten
- Zahnbehandlungskosten
- Kieferorthopädiekosten
- Summenbegrenzungen
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